Kurzfristige Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen im März 2022:
Briefwahl im vereinfachten Wahlverfahren ist dauerhaft möglich
Während der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber – befristet bis einschließlich 19. März 2022 – die Möglichkeit geschaffen, die Wahlversammlung im vereinfachten Wahlverfahren mittels Video- und Telefonkonferenz und den tatsächlichen Wahlvorgang per Briefwahl durchzuführen, § 28 Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO).
Diese Regelung wurde nun mit Wirkung ab 20.3.2022 dauerhaft im neu eingefügten § 20 Abs. 5 der Wahlordnung festgeschrieben und die alte (befristete) Regelung des bisherigen § 28 SchwbVWO aufgehoben. § 20 wurde Absatz 5 neu lautet:
Wie kann dieses Verfahren in der Praxis umgesetzt werden?
Vorbereitungen zur Durchführung der Video- und Telefonkonferenz
- Die aktuelle SBV lädt mindestens drei Wochen vor Ende der Amtszeit zur Wahlversammlung ein
- Die Wahlversammlung selbst kann per Telefon- und Videokonferenz stattfinden, wenn sichergestellt ist, dass Dritte keinen Zugang erhalten. Eine gleichzeitige Durchführung der Wahlversammlung als Präsenzveranstaltung und Video- und Telefonkonferenz ist unzulässig. Eine Aufzeichnung ist nicht gestattet. Sämtliche Abstimmungen, mit Ausnahme der Wahl der Vertrauensperson und Stellvertreter(n), erfolgen per Handzeichen oder Umfragetool.
- Der Wahlleiter wird in der Sitzung durch einfache Mehrheit bestimmt, evtl. werden noch Helfer gewählt
- Prüfung der Wahlberechtigten
- Abstimmung über die Anzahl der Stellvertreter
- Wahlvorschläge für die Schwerbehindertenvertretung
- Wahlvorschläge für Stellvertreter
(Anmerkung: ab hier greift der im neuen § 20 Abs. 5 enthaltene Verweis auf die Vornahme der eigentlichen Wahl via Briefwahl gem. § 11 SchwbVWO. Daher muss die Wahlleitung zunächst die Briefwahlunterlagen zusammenstellen und an alle aktiv Wahlberechtigten versenden. Diese wiederum müssen dann bis zu einem bestimmten, in der Wahlversammlung festzulegenden Stichtag („Wahltag“, Empfehlung: drei Wochen später) die ausgefüllten Wahlunterlagen an die Wahlleitung zurücksenden) - Ende der Videokonferenz
Wahlleitung und Helfer erstellen
- eine Kopie des Wahlausschreibens
- die Stimmzettel für die Wahl der Vertrauensperson, der Stellvertreter und die Wahlumschläge
- eine vorgedruckte Erklärung, die die Wähler abgeben
- einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstandes und als Absender Namen und Anschrift der wahlberechtigten Person sowie den Vermerk „Schriftliche Stimmabgabe“ trägt
- ein Merkblatt zu allen vorstehenden Punkten
Der „Wahltag“
- Öffentliche Auszählung in sinngemäßer Anwendung des § 12 SchwbVWO
- Wahlleitung öffnet Umschläge, überprüft die Gültigkeit und danach werden die Stimmzettel (im Umschlag) in die Urne geworfen.
Praxistipp:
Verwenden Sie für die Wahl der SBV und der Stellvertretung jeweils unterschiedliche farbige Umschläge
- Auszählung
- Benachrichtigung der Gewählten, Bekanntmachung des Wahlergebnisses wie im förmlichen Wahlverfahren