Die Wahl der Schwerbehinderten­vertretung - SBV-Wahl 2026

Hier finden Sie Tipps, Infos und Seminare rund um die Wahl der Schwerbehindertenvertretung – inklusive digitaler Wahlversammlung!

Es kann wieder gewählt werden: Gemeinsam durch Ihre SBV-Wahl 2026

2026 ist das Wahljahr der Schwerbehinderten­vertretung: Vom 1. Oktober bis 30. November 2026 wird sie bundesweit neu gewählt. Wer die Wahl der Schwerbehindertenvertretung vorbereiten und durchführen muss, steht vor einer echten Herausforderung. Denn es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle Verfahrensschritte genau befolgt werden und keine Formfehler passieren. Anderenfalls kann die Wahl der SBV ungültig sein.  

Wir haben für Sie wichtiges Grundwissen, relevante Rechtsprechung, praktische Wahlhilfen und alles Wissenswerte rund um die Werkstattwahl zusammengestellt. 

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche SBV-Wahl!

Gisela Scholz
Juristin, Bildungsreferentin und
Produktmanagerin für die SBV-Wahl

Top vorbereitet zur Wahl der Schwerbehinderten​vertretung

Egal, ob Sie als Vertrauensperson, Betriebsrat/Personalrat oder Wahlvorstand dafür zuständig sind, die SBV-Wahl durchzuführen, sich als Kandidat aufstellen lassen möchten oder als Wahlberechtigter eine Wahl zur Schwerbehindertenvertretung initiieren möchten: Hier erfahren Sie alles rund um das Amt und die Wahl der SBV – von häufigen Fragen, aktuellen Änderungen und relevanter Rechtsprechung bis zu Basisinfos und Tipps zur Durchführung einer barrierefreien Wahl.

Ihr Seminar rund um die SBV-Wahl

Mit dem richtigen Wissen und erfahrenen Experten zum Erfolg!

Ihre Wahl der Schwerbehindertenvertretung steht an und Sie suchen das passende Seminar als Wahlvorstand, Betriebsrat oder Vertrauensperson? Dann sind Sie bei uns richtig: Egal ob Präsenz-, Online- oder Inhouse-Schulung, unsere Seminare zur Schwerbehindertenvertreterwahl sind von Wahl-Experten konzipiert und werden von erfahrenen Fachanwälten und (Sozial-)Richtern durchgeführt.

Wählen Sie jetzt das passende Seminar, damit Ihre Wahl zur Schwerbehindertenvertretung reibungslos und rechtssicher über die Bühne geht! 

Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung 

Startklar für Ihre SBV-Wahl

Alle aktuellen und wichtigen Infos zur Wahl und praktische Wahlhilfen bekommen Sie hier. Interaktiv und praxisnah: Keine Frage bleibt offen!

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 Webinar SBV-Wahl „Kandidatensuche“ 

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Erfahren Sie, wie Sie mit der passenden Strategie, gelungenen Aktionen und den richtigen Worten erfolgreich auf Kandidatensuche gehen.

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 Webinar „Bewerbertraining“ zur SBV-Wahl 

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Hier bekommen Sie viele Anregungen, wie Sie Ihr persönliches Kandidatenprofil schärfen und bestmöglich kommunizieren.

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Inhouse-Seminar zur SBV-Wahl

Alle Themen können Sie auch als Inhouse Seminar oder Inhouse Online-Seminar buchen!

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Starke Stimmen für die SBV-Wahl

Warum sollten Sie sich für das Amt der Schwerbehindertenvertretung bewerben? Was kann man als SBV bewirken? Warum ist Rechtssicherheit so wichtig? Worauf sollten Sie bei einer SBV-Wahl achten? Wir haben SBVler aus unterschiedlichen Branchen und Bereichen gefragt, was sie motiviert, sich für dieses Amt zu bewerben. Das haben sie gesagt:

Häufige Fragen zum Wahljahr 2026

Schnelle Antworten rund um die SBV-Wahl 2026

Vom 1. Oktober bis 30. November 2026 wird bundesweit die Schwerbehindertenvertretung neu gewählt. Die wichtigsten Fragen dazu haben wir hier für Sie zusammengestellt.

SBV- Wahl 2026

Die regulären Wahlen der Schwerbehindertenvertretung finden alle vier Jahre statt, jeweils im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November. Nach der letzten Wahl 2022 steht der nächste reguläre Wahlzyklus damit im Herbst 2026 an.

Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung erfolgt in geheimer und unmittelbarer Wahl durch die wahlberechtigten schwerbehinderten Beschäftigten des Betriebs. Organisiert wird sie vom Wahlvorstand, der Wahlvorschläge sammelt, den Wahltermin festlegt und die Stimmauszählung durchführt. Je nach Betriebsgröße kommt entweder das normale oder das vereinfachte Wahlverfahren zum Einsatz.

Wahlberechtigt sind alle schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten eines Betriebs. Wählbar ist grundsätzlich jede wahlberechtigte Person, sofern sie seit mindestens sechs Monaten dem Betrieb angehört. Voraussetzung für die Durchführung der Wahl ist außerdem, dass im Betrieb regelmäßig mindestens fünf schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind.

Verantwortlich für die Organisation der SBV-Wahl ist der Wahlvorstand. Er wird im Vorfeld der Wahl bestellt und übernimmt alle organisatorischen Schritte – von der Einladung zur Wahlversammlung über die Prüfung der Wahlvorschläge bis zur Stimmauszählung.

Gibt es in einem Betrieb noch keine Schwerbehindertenvertretung, kann eine erstmalige Wahl stattfinden, sobald mindestens fünf schwerbehinderte Menschen dauerhaft beschäftigt sind. Die Wahl kann dabei außerhalb des regulären Wahlzeitraums erfolgen und läuft im Ablauf ähnlich wie die reguläre Wahl.