Anfechtung nur der Stellvertreterwahl bei der SBV-Wahl

 

Bei der in § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX vorgesehenen Wahl der Vertrauensperson und ihres Stellvertreters handelt es sich um zwei voneinander unabhängige Wahlen, die getrennt angefochten werden können.

 

Bundesarbeitsgericht vom 29.07.2009 – 7 ABR 91/07