Die (außerordentliche) SBV-Wahl: Welches ist das richtige Wahlverfahren für Sie?

Tipps und Maßnahmen für eine rechtssichere Wahl zur SBV

Als Wahlvorstand im förmlichen oder Wahlleiter im vereinfachten Wahlverfahren sind Sie dafür zuständig, die SBV-Wahl erfolgreich durchzuführen. Wie gehen Sie dabei Schritt für Schritt vor, von der Einladung zur Wahlversammlung bis zum Verkünden des Wahlergebnisses? Wir haben alle wichtigen Punkte und Stolpersteine für Sie zusammengetragen, damit Ihrer SBV-Wahl nichts im Wege steht.

Wie wird die SBV gewählt? Überblick zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung

1 Wann wird die Schwerbehindertenvertretung gewählt?

Die Wahlen der Schwerbehindertenvertretung finden regelmäßig alle vier Jahre in der Zeit vom 01. Oktober bis 30. November statt; das nächste Mal werden im Herbst 2026 deutschlandweit wieder Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter in Betrieben und Dienststellen gewählt. Doch ab 2023 kann auch wieder außerordentlich gewählt werden. Auch der Betriebsrat bzw. Personalrat ist dabei gefragt – denn er muss die SBV-Wahl unterstützen. Die Interessenvertretungen sind nach § 176 SGB IX zur Unterstützung dieser Wahl verpflichtet. 

2 Wo wird die Schwerbehindertenvertretung gewählt?

Gewählt wird eine Schwerbehindertenvertretung in Betrieben, in denen mindestens fünf schwerbehinderte bzw. ihnen gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Erfüllt ein Betrieb diese Voraussetzung nicht, dann kann er für die Wahl mit räumlich nah liegenden Betrieben des Arbeitgebers zusammengefasst werden. Die Entscheidung darüber liegt beim Arbeitgeber. 

3 Wer darf wählen und gewählt werden?

Wahlberechtigt sind alle im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte Menschen. Auf Alter, Dauer und Art der Tätigkeit kommt es nicht an. Maßgeblich ist allein die tatsächliche Beschäftigung zum Zeitpunkt der Wahl. Wählbar sind alle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb seit sechs Monaten angehören. Nicht gewählt werden können diejenigen, die auch dem Betriebsrat nicht angehören dürfen (z.B. leitende Angestellte). 

Gut zu wissen: Auch Mitglieder des Betriebsrats können gewählt werden. Behinderung, Gleichstellung oder Schwerbehinderung sind nicht Voraussetzung für die Wählbarkeit zur Schwerbehindertenvertretung. 

4 Wie wird die Schwerbehindertenvertretung gewählt?

Für die Wahl sieht das Gesetz zwei verschiedene Verfahren vor: Das vereinfachte und das förmliche Wahlverfahren. Im vereinfachten Wahlverfahren wird die Schwerbehindertenvertretung durch eine einberufene Wahlversammlung unmittelbar gewählt. Im förmlichen Wahlverfahren muss zunächst ein Wahlvorstand bestellt werden, der die Wahl vorbereitet und durchführt. Das förmliche Wahlverfahren kommt zur Anwendung, wenn im Zeitpunkt der Einleitung der Wahl im Betrieb insgesamt mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder der Betrieb bei weniger als 50 Wahlberechtigten aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht. In allen anderen Fällen ist im vereinfachten Verfahren zu wählen. 

Wichtig!

Zwischen dem förmlichen und dem vereinfachten Wahlverfahren besteht kein Wahlrecht. Wird also fälschlicherweise vereinfacht oder förmlich gewählt, ist diese Wahl anfechtbar. Und denken Sie daran: Die Wahl der SBV muss barrierefrei durchgeführt werden!

 

Jetzt prüfen: Welches Wahlverfahren ist das richtige für Ihren Betrieb?

Das Wahlverfahren hängt von der Anzahl der wahlberechtigten Mitarbeiter ab. Öffnen Sie das Feld nach unten und wählen Sie das richtige Wahlverfahren für Ihre SBV-Wahl!

Vereinfachtes Wahlverfahren

Die SBV wird durch eine einberufene Wahlversammlung unmittelbar gewählt §§ 18 ff. SchwbVWO

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Förmliches Wahlverfahren

Sie müssen zunächst einen Wahlvorstand bestellen, der die Durchführung der SBV-Wahl übernimmt §§ 1 ff. SchwbVWO

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Fömliches Wahlverfahren

Sie müssen zunächst einen Wahlvorstand bestellen, der die Durchführung der SBV-Wahl übernimmt §§ 1 ff. SchwbVWO

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Grundlagen zur SBV-Wahl Häufige Fragen