Häufige Fragen zur SBV-Wahl!
Wann wird gewählt?
Wo wird gewählt?
Wer darf wählen?
Wen können wir wählen?
Wie wird gewählt?
Im Herbst 2018 steht in vielen Betrieben und Dienststellen deutschlandweit wieder die regelmäßige Wahl der Schwerbehindertenvertretung an. Wer diese vorbereiten und durchführen muss, steht vor einer echten Herausforderung. Denn hier ist es – wie bei jeder Wahl – von entscheidender Bedeutung, dass alle Verfahrensschritte genau befolgt werden und keine Formfehler passieren. Anderenfalls kann die Wahl ungültig sein.
Sie bereiten die Wahl der Schwerbehindertenvertretung vor, wenn Sie zum Wahlvorstand bestellt worden sind oder, wenn Sie als amtierende Schwerbehindertenvertretung zur Wahlversammlung einladen. Auch als Betriebs- oder Personalrat können Sie für die Vorbereitung der Wahl verantwortlich sein, wenn es in Ihrem Betrieb bzw. in Ihrer Dienststelle bisher noch keine Schwerbehindertenvertretung gibt.
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Wichtig ist, dass für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung ganz eigene Regeln gelten. Diese stehen in der „Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen“, kurz: SchwbVWO. Es gibt zwei Wahlverfahren: Das förmliche und das vereinfachte. Dabei schreibt das Gesetz genau vor, wann welches Verfahren angewendet werden muss.